Wie werde ich Mitglied?

Mitglied werden und von den Vorteilen des genossenschaftlichen Wohnens profitieren.


Mitglieder unserer Genossenschaft können werden:

  1. Natürliche Personen
  2. Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Der Weg in die Wohnbau Theißen eG ist denkbar einfach. Um Mitglied zu werden, bedarf es der Unterzeichnung einer Beitrittserklärung und der Zulassung durch den Vorstand. Bei Aufnahme ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 160,00 Euro zu zeichnen und das Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 Euro zu zahlen. Vor Überlassung einer Wohnung sind weitere wohnungsbezogene Geschäftsanteile zu übernehmen, abhängig von der Größe der Wohnung. Die Höhe der Genossenschaftsanteile können Sie jederzeit bei Interesse für eine bestimmte Wohnung in unserer Geschäftsstelle erfragen.

Die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder sind in unserer Satzung geregelt:

Zur Ansicht der vollständigen Satzung klicken Sie bitte hier!

Zu den Rechten zählen

  • das Recht auf wohnliche Versorgung durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung
  • die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie
  • Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen, die die Zukunft der Genossenschaft betreffen. Dabei hat jedes Mitglied gleiches Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, unabhängig von der Anzahl der Anteile.

Übrigens: Beim Auszug oder Umzug in eine andere Genossenschaft werden die Anteile nach Ihrer Kündigung zurückgezahlt, das Eintrittsgeld dagegen nicht.

 

Wenn Sie eine Wohnung nutzen möchten, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen

Weitere Informationen erhalten Sie von unseren freundlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

R u f e n Sie uns an!