In Zeiten der Energiewende unterstützen wir grundsätzlich den Einbau von Balkonphotovoltaikanlagen. Dabei gilt es jedoch, folgende Vorschriften einzuhalten bzw. Nachweise zu erbringen, um die Sicherheit in unseren Gebäuden gewährleisten zu können:
- Art/Typ der Mini-Photovoltaikanlage sowie Ort der Befestigung
- statische Lastberechnung
- Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma bzgl. Anschluss an den Stromkreis und Installation der Steckdose
- Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Anmeldebescheinigung beim zuständigen Netzbetreiber
- Unbedenklichkeitserklärung der Feuerwehr
- Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung
- Ggf. Erklärung bzw. Nachweis über Hausratversicherung
- Inaugenscheinnahme der sicheren Befestigung durch das Wohnungsunternehmen
Die schriftliche Genehmigung unsererseits zur Aufstellung der Anlage wird erst nach Vorliegen der aufgeführten Unterlagen im konkreten Einzelfall erteilt bzw. gültig.